Hospizstiftung Idsteiner Land
Die Hospizstiftung Idsteiner Land wurde, auf Initiative der Hospizbewegung im Idsteiner Land e.V., mit Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15. September 2022 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Idstein anerkannt.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.
Mit Bescheid vom 31. Oktober 2022 stellte das Finanzamt Wiesbaden die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen gemäß §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung gesondert fest.











