Hospizstiftung Idsteiner Land
Die Hospizstiftung Idsteiner Land wurde, auf Initiative der Hospizbewegung im Idsteiner Land e.V., mit Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15. September 2022 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Idstein anerkannt.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Am 31.10.2022 hat das Finanzamt Wiesbaden den Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59, 60 und 61 der Abgabenordnung erlassen.