
Ein Vermächtnis für das Leben.
„Es gibt Dinge, die uns über unser eigenes Leben hinaus wichtig bleiben.“
Menschen, die wir begleiten möchten. Werte, die wir weitergeben wollen. Orte, die auch für andere Menschen da sein sollen.
Mit einer testamentarischen Zuwendung an die Hospizstiftung Idsteiner Land können Sie dazu beitragen, dass schwerkranke und sterbende Menschen in unserer Region einen Ort finden, an dem sie bis zuletzt Würde, Geborgenheit und menschliche Nähe erfahren.
Ihr Vermächtnis kann bleiben – als Hilfe für Menschen, die am Ende ihres Lebens besondere Unterstützung brauchen.
Ein Hospiz für das Idsteiner Land
Heute an morgen denken
Unser Herzensprojekt nimmt Gestalt an: In der Ludwigstraße in Idstein entsteht ein stationäres Hospiz für das Idsteiner Land und Bad Camberg.
11 helle Gästezimmer, ein Zimmer für Angehörige, Gemeinschaftsräume und ein Raum der Stille sollen einen Ort schaffen, an dem Menschen am Lebensende gut begleitet werden können.
Der Rohbau ist fertig, der Innenausbau hat begonnen. Im Sommer 2027 möchten wir die ersten Gäste begrüßen.
Doch ein Hospiz braucht mehr als ein Gebäude. Es braucht Menschen, die seine Idee mittragen – heute und in Zukunft.
Mit einem Vermächtnis können Sie helfen, die hospizliche Versorgung in unserer Region langfristig zu sichern.

Was bewirkt ein Vermächtnis?
Ihre Hilfe wirkt über den Augenblick hinaus
Eine testamentarische Zuwendung kann dazu beitragen, dass unser Hospiz langfristig ein Ort der Nähe, Fürsorge und Würde bleibt.
Mit Ihrem Vermächtnis unterstützen Sie beispielsweise:
Den Aufbau unseres Hospizes
Damit aus dem Bau ein lebendiger Ort für schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen wird.
Die Ausstattung und Gestaltung
Damit die Gäste in einer wohnlichen und persönlichen Umgebung ihre letzte Lebenszeit verbringen können.
Die langfristige Entwicklung
Damit die Hospizidee auch in Zukunft in unserer Region getragen und weiterentwickelt werden kann.
Die Begleitung von Menschen und ihren Angehörigen
Damit niemand am Lebensende und in der Zeit des Abschieds allein bleiben muss.
Die Hospizstiftung Idsteiner Land verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Ein zentraler Schwerpunkt ist die Errichtung und Förderung eines stationären Hospizes.
Testament und Vermächtnis?
Sie entscheiden, was Sie weitergeben möchten
Sie können die Hospizstiftung Idsteiner Land auf unterschiedliche Weise in Ihrem Testament berücksichtigen.
Zum Beispiel können Sie
- einen bestimmten Geldbetrag vermachen,
- einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses zuwenden,
- bestimmte Vermögenswerte vermachen oder
- die Hospizstiftung als Erbin einsetzen.
Welche Form für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer persönlichen und familiären Situation ab.
Wichtig: Die rechtssichere Gestaltung eines Testaments ist eine persönliche Rechtsfrage. Lassen Sie sich hierzu von einem Notar oder einer im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt beraten.
Gerne können Sie mit uns ein persönliches Gespräch vereinbaren
Ein Vermächtnis ist eine sehr persönliche Entscheidung
Ihr Wille. Ihre Werte. Ihre Zukunft.
Vielleicht haben Sie selbst erlebt, wie wertvoll hospizliche Begleitung sein kann.
Vielleicht haben Sie einen Menschen verloren und wissen, wie wichtig ein Ort ist, an dem Zeit für Nähe, Abschied und Trauer bleibt.
Oder Sie möchten einfach dazu beitragen, dass Menschen in Ihrer Region am Ende ihres Lebens gut aufgehoben sind.
Was auch immer Sie bewegt:
Wir möchten Ihre Entscheidung respektieren und Sie dabei begleiten – vertraulich, persönlich und ohne Verpflichtung.
Gerne sprechen wir mit Ihnen über die Möglichkeiten einer testamentarischen Zuwendung an die Hospizstiftung.
Häufige Fragen zur Testamentsspende
Eine Testamentsspende ist eine Zuwendung, die Sie in Ihrem Testament zugunsten der Hospizstiftung Idsteiner Land festlegen.
Dabei können Sie beispielsweise einen bestimmten Geldbetrag, einen Anteil Ihres Nachlasses oder einen bestimmten Vermögenswert vermachen.
Nein.
Sie können die Hospizstiftung beispielsweise durch ein Vermächtnis bedenken. Dann erhält die Stiftung den von Ihnen festgelegten Betrag oder Vermögenswert, ohne Erbin zu werden.
Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
Sie können Ihre Wünsche mit der Hospizstiftung besprechen.
Wir empfehlen jedoch, eine testamentarische Zuwendung möglichst nicht zu eng zu binden. So kann die Stiftung auch künftig auf die Bedürfnisse des Hospizes reagieren und Ihre Unterstützung dort einsetzen, wo sie am dringendsten gebraucht wird.
Wenn Ihnen ein bestimmter Zweck besonders wichtig ist, sprechen Sie uns gerne an.
Nein.
Sie können die Hospizstiftung in Ihrem Testament bedenken, ohne uns darüber zu informieren.
Wenn Sie möchten, freuen wir uns jedoch über ein vertrauliches Gespräch. So können wir Ihre Fragen beantworten und Ihre Wünsche kennenlernen.
Ein Testament kann grundsätzlich geändert oder widerrufen werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Wenn sich Ihre Lebens- oder Familiensituation verändert, sollten Sie überprüfen lassen, ob Ihr Testament noch Ihren Vorstellungen entspricht.
Hierfür empfehlen wir die Beratung durch einen Notar oder eine im Erbrecht erfahrene Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Nicht jedes Testament muss notariell beurkundet werden. Ein eigenhändiges Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls wirksam sein.
Da Formfehler weitreichende Folgen haben können, empfehlen wir insbesondere bei komplexeren Familien- oder Vermögensverhältnissen eine fachkundige rechtliche Beratung.
Die Hospizstiftung Idsteiner Land ist als gemeinnützige und mildtätige Stiftung anerkannt. Für Zuwendungen im Rahmen eines Nachlasses gelten besondere steuerliche Regelungen.
Da die steuerlichen Folgen von der jeweiligen Gestaltung abhängen können, sollten Sie sich hierzu individuell beraten lassen.
Grundsätzlich können neben Geld auch andere Vermögenswerte Gegenstand einer testamentarischen Zuwendung sein.
Wenn Sie beispielsweise über eine Immobilie, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte nachdenken, empfehlen wir ein persönliches Gespräch sowie eine rechtliche Beratung.
